Als Standesbeamte in Wörschach für Sie da sind:
Amtsleitung
DI Elke Atzlinger
03682 22301-11
Verwaltung
Birgit Dobnig
03682 22301-14
E-MAIL
Buchhaltung
Standesamt
Staatsbürgerschaftswesen
Meldeamt
Allgemeine Verwaltungsaufgaben
Kanzleiorganisation
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Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises
Beizubringende Unterlagen:
Ehelich geboren bzw. legitimiert (Eheschließung der leiblichen Eltern):
- Geburtsurkunde des Antragstellers
- Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
Unehelich geboren (es erfolgte keine Eheschließung der leiblichen Eltern):
- Geburtsurkunde des Antragstellers
- Geburtsurkunde der leiblichen Mutter
- Staatsbürgerschaftsnachweis der leiblichen Mutter
Kosten: Bundesgebühren EUR 28,60 + Verwaltungsabgabe EUR 20,30 = EUR 48,90
Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis gebührenfrei!
Checkliste zur Anmeldung einer Eheschließung
Zur Anmeldung einer Eheschließung sind folgende erforderlichen Urkunden beizubringen:
- Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde o.ä.
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern: Reisepass)
- Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft (bei Flüchtlingen)
- Nachweis des Wohnsitzes (Aufenthaltes)
(Meldebestätigung oder Meldezettelabschnitt) - Verlobte zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr einen Gerichtsbeschluss mit Rechtskraftklausel über die Ehemündigkeitserklärung
- Einwilligung des gesetzlichen Vertreters bzw. Sachwalters/und des Erziehungsberechtigten bzw. den Gerichtsbeschluss über die Ersetzung der Einwilligung
- Heiratsurkunden der leiblichen Eltern (wenn möglich)
- Heiratsurkunden aller Vorehen
- Sterbeurkunde bwz. Todeserklärung des(r) früheren Ehegatten
- Ehescheidungs-, Eheaufhebungs- und Nichtigkeitsurteile (-beschlüsse) mit Rechtskraftklausel
- Bescheid des Bundesministeriums für Justiz über die Anerkennung einer ausländischen Eheentscheidung (§ 24 4DVzEheG); erforderlich wenn nicht beide Ehepartner dem Staat angehört haben, dessen Gericht entschieden hat
- Nachweise über die Berechtigung zur Führung akademischer Grade, akademischer Berufsbezeichnungen u. Standesbezeichnungen; bei ausländischen Diplomaten nötigenfalls Nostrifikationsbescheid (§6 PStV)
- Geburtsurkunden der gemeinsamen vorehelichen Kinder, ggf. auch deren Heiratsurkunden und Geburtsurkunden ihrer Kinder
- Vaterschaftsanerkenntnis der gemeinsamen vorehelichen Kinder
- Bei Ausländern zusätzlich: Bestätigung der Ehefähigkeit (Ehefähigkeitszeugnis) des zuständigen Heimatsstaates (Botschaft, Konsulat)
- Bei beschränkt geschäftsfähigen Österreichern zusätzlich:
Sterbeurkunde des Vaters, Sterbeurkunde der Mutter, Bestellungsdekret des Vormundes oder gerichtliche Amtsbestätigung über die Übertragung elterlicher Rechte