Als Ansprechpartner in unserem Meldeamt für Sie da sind:
Von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Bürgerservice
Lukas Kerschbaumer
03682 22301-13
E-MAIL
Bürgerservice
Meldeamt
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Homepage und Gemeinde-App
Veranstaltungswesen
Fundamt
Kanzleiorganisation
Wahlen
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Amtsleitung
DI Elke Atzlinger
03682 22301-11
Verwaltung
Birgit Dobnig
03682 22301-14
E-MAIL
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Standesamt
Staatsbürgerschaftswesen
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Allgemeine Verwaltungsaufgaben
Kanzleiorganisation
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Meldepflicht
Jede Bürgerin und jeder Bürger ist verpflichtet, sich bei einer Wohnsitzänderung innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anzumelden und von der alten Adresse abzumelden.
Rechtliche Grundlage dazu:
Meldegesetz 1991 i.d.g.F.
Meldepflicht und Ausnahmen von der Meldepflicht
- §2 (1) Meldegesetz: Wer in einer Wohnung oder in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft nimmt oder eine solche Unterkunft aufgibt, ist zu melden.
Unterkunft in Wohnungen; Anmeldung
- §3 (1) Meldegesetz: Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, ist innerhalb von drei Tagen danach bei der Meldebehörde anzumelden.
Unterkunft in Wohnungen; Abmeldung
- §4 (1) Meldegesetz: Wer seine Unterkunft in einer Wohnung aufgibt, ist innerhalb von drei Tagen davor oder danach bei der Meldebehörde abzumelden.